| 2.1. | Zweck |
| Exsila stellt seinen Mitgliedern eine Online-Handelsplattform für das Anbieten und Erwerben von Produkten (Artikeln) zur Verfügung. Diese AGB bezeichnet den Anbieter eines Artikels als „Verkäufer“ und den Erwerber eines Artikels als „Käufer“. |
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| 2.2. | Eigenverantwortliche Nutzung |
| Exsila-Mitglieder können auf dieser Handelsplattform von Exsila untereinander Verträge abschliessen. Die Erfüllung des Vertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortung von Käufer und Verkäufer. |
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| 2.3. | Rechtsstellung Exsila |
| Exsila ist niemals Vertragspartei von Verträgen, die zwischen den Mitgliedern auf dieser Handelsplattform geschlossen werden und stellt daher lediglich die Plattform zur Verfügung. Exsila, seine Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen sind in keiner Weise verantwortlich für die mit dem Beginn und dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken und haften in keiner Weise für etwaige dadurch entstehende Schäden. |
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| Exsila ist nicht verpflichtet, das Verhalten seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Handelsplattform zu kontrollieren. Exsila ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die auf dieser Handelsplattform von seinen Mitgliedern veröffentlichten Angebote, Texte auf Rechtmässigkeit und Zulässigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für das von den Mitgliedern genutzte System zur Bewertung einer Transaktion. |
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| 2.4. | Betrieb |
| Exsila ist befugt, das Anbieten bestimmter Artikel und Produktgruppen auf dieser Handelsplattform jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu verbieten. Eine nicht abschliessende Übersicht findet sich unter Punkt 5. Verbotene Artikel. |
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| Exsila ist befugt, jederzeit und ohne Vorankündigung und Begründung, Kategorien umzubenennen, aufzuteilen, zusammenzulegen, aufzuheben oder neu einzuführen und aktuelle Angebote entsprechend in eine andere Kategorie zu verschieben oder zu löschen. |
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| Exsila ist überdies befugt, ein Mitglied auszuschliessen, wenn glaubhafte, konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass dieses Mitglied die vorliegenden AGB verletzt hat. Vorbehalten bleibt das Recht, ein Mitglied ohne Angabe von Gründen von der Mitgliedschaft auszuschliessen (siehe Punkt 3.3.3. Beendigung durch Exsila). |
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| 2.5. | Kein Nutzungsanspruch |
| Es besteht kein Anspruch auf Anmeldung zur Mitgliedschaft, Nutzung der Webseiten und/oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Exsila. Exsila ist jederzeit befugt eine Anmeldung abzulehnen, ein Mitglied auszuschliessen, die Nutzung zu untersagen und/oder eine Dienstleistung einzustellen. |
| 3.1. | Zweck |
| Voraussetzung für die Teilnahme an Exsila ist eine Mitgliedschaft. Mit der Angabe der persönlichen Angaben und der Zustimmung dieser AGB erfolgt die Anmeldung bei Exsila. Diese Anmeldung beinhaltet einen Vertrag des Mitglieds mit Exsila, der das Mitglied berechtigt, Käufe und Verkäufe auf Exsila zu tätigen und die entsprechenden passwortgeschützten Dienstleistungen und Bereiche der Handelsplattform zu nutzen. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. |
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| 3.2. | Voraussetzung |
| 3.2.1. | Handlungsfähigkeit |
| Die Möglichkeit auf Mitgliedschaft steht ausschliesslich unbeschränkt handlungsfähigen, natürlichen oder juristischen, Personen mit Schweizer Wohn- resp. Firmensitz zu. |
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| 3.2.2. | Persönliche Angaben |
| Die bei der Anmeldung einzugebenden Angaben müssen jederzeit vollständig und korrekt sein und bedürfen zwingend der folgenden Angaben: Vorname, Nachname, vollständige Adresse (ausgeschlossen sind reine Postfach-Adressen und/oder Postlagerung), PLZ, Ort, Telefonnummer und Email-Adresse. Bei Anmeldung einer Firma sind der Name der Kontaktperson und der vollständige Firmenname einzutragen. |
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| Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu den persönlichen Angaben umgehend im Mitgliedskonto nachzuführen. |
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| Der vom Mitglied gewählte Nickname darf weder anstössig sein noch gegen die guten Sitten und Moral verstossen. Der Nickname darf den Begriff Exsila nicht enthalten und keine Rechte Dritter verletzen. Der Nickname darf überdies keinen Hinweis auf eine Email-Adresse und/oder Internet-Adresse enthalten. |
|
| Ausgenommen von diesen unter 3.2.2. festgelegten Bestimmungen zu den persönlichen Angaben sind von Exsila verifizierte Partner. |
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| 3.3. | Dauer der Mitgliedschaft |
| 3.3.1. | Beginn |
| Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Angaben des neuen Mitglieds durch Exsila per Email. |
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| 3.3.2. | Beendigung durch das Mitglied |
| Die Mitgliedschaft muss vom Mitglied selber in seinem Mitgliedskonto vorgenommen werden und kann ausschliesslich beendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: |
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- - Das Guthaben-Konto des Mitglieds ist ausgeglichen und es bestehen keine offenen Forderungen (Gebühren, Rechnungen) zu Gunsten von Exsila
- - Das Mitglied hat keine nicht-abgeschlossenen Transaktionen – sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer
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| 3.3.3. | Beendigung durch Exsila |
| Exsila ist ermächtigt, eine Mitgliedschaft zu kündigen und kann ein Mitglied jederzeit und ohne Angabe von Gründen von Exsila ausschliessen. Aus einer Kündigung durch Exsila entstehen niemals Ansprüche gegenüber Exsila, insbesondere findet dies Anwendung für Guthaben auf dem Mitgliedskonto. Diese Guthaben werden niemals ausbezahlt, verrechnet und/oder gutgeschrieben. |
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| Folgende Verstösse vollziehen eine Beendigung der Mitgliedschaft durch Exsila, wobei die folgende Aufzählung nicht abschliessend ist: |
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- - Übermittlung von unvollständigen und/oder falschen Angaben
- - Verstösse gegen die AGB und/oder die guten Sitten
- - Wiederholte Transaktionsabbrüche (Nicht-Erfüllung der Kaufverträge)
- - Mehrfachanmeldungen
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| Exsila ist befugt, ein Mitglied vorübergehend oder definitiv von Exsila auszuschliessen, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass dieses Mitglied mit einem anderen gesperrten oder ausgeschlossenen Mitglied im gleichen Haushalt lebt. |
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| Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft durch Exsila sind allfällige Forderungen wie unbezahlte Gebühren und Rechnungen zuzüglicher Spesen, Umtriebsentschädigungen und Inkassokosten weiterhin geschuldet. |
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| Ist eine Mitgliedschaft gekündigt, darf sich das ausgeschlossene Mitglied ohne vorgängig eingeholtes Einverständnis von Exsila nicht wieder bei Exsila anmelden, unabhängig ob die erneute Anmeldung unter dem eigenen Namen oder einem fremden Namen erfolgt. |
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| Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird mit CHF 100.- in Rechnung gestellt. |
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| 3.4. | Guthaben-Konto |
| Das Guthaben-Konto ist Teil des persönlichen Mitgliedskontos und ermöglicht das Senden und Empfangen elektronischer Zahlungen. |
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| Das Guthaben-Konto kann niemals auf Dritte übertragen oder einem Dritten jegliche rechtlichen oder gleichberechtigten Interessen daran gewährt werden. Davon ausgenommen sind Erbfälle. |
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| 3.4.1. | Bestimmungen |
| Das Guthaben-Konto von Exsila ist festgelegten Bestimmungen unterworfen: |
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- - Guthaben und über Exsila abgewickelte Zahlungen dürfen allein dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen dienen
- - Guthaben in Exsila-Punkten werden niemals in Schweizer Franken umgetauscht und/oder ausbezahlt
- - Guthaben in Exsila-Punkten und/oder Schweizer Franken werden niemals auf das Guthaben-Konto eines anderen Mitgliedskontos übertragen
- - Guthaben in Schweizer Franken werden ab einem Mindestbetrag von CHF 50.- und bis spätestens 14 Tage nach Auszahlungsantrag des Mitglieds ausbezahlt
- - Guthaben in Schweizer Franken werden ausschliesslich per Online-Überweisung auf Schweizer Bank- oder Postkonten ausbezahlt und das jeweilige Empfängerkonto muss zwingend auf den identischen Inhaber wie das Mitgliedskonto des auszubezahlenden Guthabens lauten
- - Negative Guthaben (Kontostand zu Gunsten Exsila) werden in Rechnung gestellt
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| Exsila ist jederzeit befugt, diese Bestimmungen ohne jegliche Angabe von Gründen anzupassen und zu ändern. |
| 4.1. | Allgemeine Pflichten |
| Das Mitglied ist verpflichtet, sein Passwort sowie weitere schützenswerte Informationen und Daten niemals Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. |
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| Es ist dem Mitglied untersagt, Daten von anderen Mitgliedern, die er im Rahmen der Nutzung von Exsila erlangt, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise kommerziell zu verwenden. Insbesondere wird der Teilnehmer keine kommerziellen Emails an andere Mitglieder versenden oder diese sonst über das für die Abwicklung der auf Exsila getätigten Transaktion notwendige Mass hinaus kontaktieren. |
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| Das Mitglied überträgt Exsila das vergütungsfreie, zeitlich unbefristete sowie umfassende Nutzungsrecht, insbesondere der Vervielfältigung, Verbreitung, Überarbeitung an allen Artikeln und Artikelinformationen, die Mitglieder im Rahmen des Online-Angebotes auf der Handelsplattform publizieren. |
|
| Das Mitglied ist verpflichtet, in den von ihm abgegebenen Bewertungen wahrheitsgemässe und sachliche Angaben zu machen. Exsila ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, ins autonome Bewertungssystem einzugreifen und Bewertungen zu löschen und/oder zu berichtigen (siehe auch Punkt 7.3. Bewertungssystem). |
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| Es ist dem Mitglied untersagt, mittels Angebot und/oder durch Exsila zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten auf einen Vertragsabschluss ausserhalb von Exsila abzuzielen, aufzufordern und/oder einen Vertrag einzugehen. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, die Funktion des Exsila-Mailers (nickname@exsila.ch) für persönliche Zwecke zu missbrauchen. |
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| Jegliche Eingriffe in die Software und in den Betrieb der Webseite von Exsila sind untersagt und werden geahndet, dies gilt insbesondere für die Verwendung von Mechanismen, Software und Scripts sowie Massnahmen zur Belastung der Infrastruktur. |
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| Es ist dem Mitglied ebenfalls untersagt, Inhalte und Bilder der Exsila Webseite zu kopieren, blockieren, überschreiben oder zu ändern. |
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| 4.2. | Pflichten der Käufer |
| Käufer im Sinne dieser AGB und Mitgliederpflichten sind solche Mitglieder, die über Exsila von anderen Mitgliedern Artikel kaufen. |
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| Der Käufer ist jederzeit verbindlich an seinen Kauf gebunden. |
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| 4.3. | Pflichten der Verkäufer |
| Verkäufer im Sinne dieser AGB und Mitgliederpflichten sind solche Mitglieder, die über Exsila anderen Mitgliedern Artikel anbieten und verkaufen. |
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| Der Verkäufer verpflichtet sich, nur unbeschränkt übertragbare Artikel anzubieten, die sich bereits in seinem Besitz befinden. Der Verkäufer muss den Artikel unverzüglich nach Vertragsabschluss an den Käufer senden und/oder die rechtzeitige Übergabe des Artikels gewährleisten können. Der Verkäufer kann ausschliesslich Artikel anbieten, die sich eindeutig einer verfügbaren Kategorie zuordnen lassen und zum Verkauf von Exsila zugelassen sind. |
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| Der Verkäufer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Artikel wahrheitsgemäss zu beschreiben. Dabei hat er alle Umstände mit einzubeziehen, die für einen durchschnittlichen Käufer für die Kaufentscheidung relevant sind. Insbesondere muss er den Käufer über etwaige Mängel oder Gebrauchsspuren informieren. |
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| Der Verkäufer ist nicht berechtigt, von ihm zu zahlende Gebühren auf den Käufer umzuwälzen oder diese von ihm zu verlangen. |
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| Der Verkäufer darf im Rahmen seines Angebots auf Exsila lediglich den angebotenen Artikel sowie Informationen zu dem Artikel wiedergeben. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, darüber hinausgehende Werbung in irgendeiner Form anzubringen. |
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| Für mögliche Fälle von Abwesenheit, die in irgendeiner Form eine prompte Artikellieferung verhindert, ist der Verkäufer verpflichtet, seine laufenden Artikel in seinem Mitgliedskonto zu pausieren oder zu entfernen. Der Verkäufer ist ebenfalls verpflichtet, ungültige Angebote komplett zu entfernen, ansonsten sieht sich Exsila berechtigt, ungültige Angebote ohne Angabe von Gründen zu löschen. |
| 6.1. | Verbindlichkeit des Angebots |
| Der Verkäufer ist an sein Angebot auf Exsila gebunden, solange dieses auf Exsila erscheint. Er ist jedoch jederzeit berechtigt, das Angebot vor Annahme durch ein anderes Mitglied zurückzunehmen, in dem das Angebot gelöscht oder pausiert wird. |
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| 6.2. | Verbindlichkeit der Kaufbestätigung |
| Eine Kaufbestätigung kann ausschliesslich über die Handelsplattform von Exsila ausgelöst werden. Mit der Abgabe der definitiven Bestätigung zum Kauf eines Artikels kommt der für beide Parteien rechtsverbindliche Vertrag zustande. |
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| 6.3. | Vertragsinhalt |
| Der Inhalt des geschlossenen Vertrags sind die Artikelbeschreibung und die vom Verkäufer festgelegten und aufgeführten Detailbeschreibung und Bedingungen. Der Verkäufer sichert mit der Artikel- und Detailbeschreibung des Zustands dem Käufer zu, dass der Artikel die entsprechend beschriebenen Eigenschaften aufweist. |
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| Der Verkäufer räumt dem Käufer gegen die Bezahlung des festgelegten Preises den Besitz und das unbelastete, von Rechten Dritter freie Eigentum am Artikel ein. |
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| Der Preis versteht sich immer inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, Steuer, Gebühren und/oder Abgaben. |
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| Der Verkäufer haftet für nicht beschriebene Sachmängel, die den Wert oder die Verwendung des Artikels zum vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen und/oder verunmöglichen. Insbesondere haftet der Verkäufer für eindeutig andersbeschriebener Funktionstüchtigkeit eines verkauften Artikels. |
| Bei Vertragsabschluss werden dem Verkäufer und Käufer die für die Durchführung des Vertrags notwendigen Kontaktdaten des Vertragspartners durch Exsila mitgeteilt. |
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| Die Artikel werden grundsätzlich vom Verkäufer an den Käufer versandt. Der Käufer ist nur berechtigt, den erworbenen Artikel beim Verkäufer abzuholen, wenn dies gemeinsam vereinbart wurde. |
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| Der Käufer bezahlt den Kaufpreis ausschliesslich über den Exsila-Treuhandservice. |
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| 7.1. | Treuhandservice |
| Der kostenlose Exsila-Treuhandservice ist das Zahlungssystem zur Transaktionsabwicklung aller bei Exsila gekauften und verkauften Artikel. Exsila agiert ausschliesslich als Dienstleister des Treuhandservices und handelt aufgrund der Anweisungen und Anforderungen an den entsprechenden Treuhandservice. |
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| Beim Kauf eines auf der Handelsplattform von Exsila angebotenen Artikels wird dem Käufer der vom Verkäufer festgelegte Preis auf dem Guthaben-Konto des Käufers blockiert, d.h. für jegliche andere Verwendung als für die Zahlung dieses gekauften Artikels gesperrt. |
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| Die Bestätigung des Artikelempfangs im Mitgliedskonto des Käufers führt zum Abzug des blockierten Kaufpreises vom Guthaben-Konto des Käufers und zur umgehenden Gutschrift des Betrags auf dem Guthaben-Konto des Verkäufers unter Abzug der Verkaufsgebühr. |
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| 7.2. | Phasen der Vertragsabwicklung |
| Jede Transaktion soll so rasch wie möglich abgewickelt werden. Folgende zeitliche Begrenzungen und Phasen der Vertragsabwicklung sind zu beachten: |
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| 7.2.1. | Artikelkauf |
| Mit der Ausführung der Kaufbestätigung, erfolgt die Betrags-Blockierung des Kaufpreises auf dem Guthaben-Konto des Käufers. |
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| 7.2.2. | Versand |
| Ab Kaufbestätigung durch den Käufer, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb der darauffolgenden 10 Tage versenden und den Versand im Mitgliedskonto bestätigen. |
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| Bestätigt der Verkäufer den Versand nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen ab Kaufbestätigung, erfolgt die automatisierte, negative Bewertung für den Verkäufer. Die Transaktion ist annulliert. Alle angebotenen Artikel des Verkäufers werden bis auf weiteres pausiert. Die Betrags-Blockierung des Kaufpreises auf dem Guthaben-Konto des Käufers wird aufgehoben. |
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| Kann der Verkäufer den Artikel nicht versenden, muss dies innerhalb der Frist von 10 Tagen ab Kaufbestätigung Exsila gemeldet und begründet werden. Es erfolgt die automatisierte, neutrale Bewertung für den Verkäufer. Die Transaktion ist abgebrochen. Die Betrags-Blockierung des Kaufpreises auf dem Guthaben-Konto des Käufers wird aufgehoben. |
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| 7.2.3. | Empfang |
| Bestätigt der Käufer den Empfang des Artikels und bewertet den Verkäufer innerhalb der Frist von 10 Tagen ab Versandbestätigung des Verkäufers, ist die Transaktion abgeschlossen und der einwandfreie Erhalt des gekauften Artikels gemäss Angebot bestätigt. Der blockierte Betrag des Kaufpreises wird dem Käufer Guthaben-Konto belastet und dem Verkäufer Guthaben-Konto unter Abzug der Verkaufsgebühr gutgeschrieben. |
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| Bestätigt der Käufer den Empfang des Artikels nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen ab Versandbestätigung des Verkäufers, unterliegt die noch nicht abgeschlossene Transaktion einer Prüfphase. Exsila bestimmt spätestens nach 10 Tagen die Transaktionsverhältnisse und entscheidet, welche Vertragspartei die Betragsgutschrift erhält: |
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- - Weist der Verkäufer einen offiziellen Versandnachweis (Track & Trace Nr.) vor, wird der Empfang des Artikels und die positive Bewertung des Verkäufers durch Exsila vorgenommen. Die Transaktion ist abgeschlossen. Der blockierte Betrag des Kaufpreises wird dem Käufer Guthaben-Konto belastet und dem Verkäufer Guthaben-Konto unter Abzug der Verkaufsgebühr gutgeschrieben.
- - Bestätigt der Käufer den Artikel als nicht erhalten innerhalb der Frist, erfolgt eine Überprüfung der Transaktion durch Exsila. Sofern die Aktivitäten des Käufers keinen Verdacht auf Missbrauch hervorrufen, erfolgt die automatisierte, negative Bewertung des Verkäufers. Die Transaktion ist abgebrochen. Der Betrag des Kaufpreises wird dem Guthaben-Konto des Käufers gutgeschrieben.
- - Bestätigt der Käufer nachträglich den Erhalt des Artikels in dieser Frist, erfolgt die Bewertung durch den Käufer. Die Transaktion ist abgeschlossen. Der blockierte Betrag des Kaufpreises wird dem Käufer Guthaben-Konto belastet und dem Verkäufer Guthaben-Konto unter Abzug der Verkaufsgebühr gutgeschrieben.
- - Bestätigt der Käufer weder den Erhalt des Artikels noch den ausgebliebenen Erhalt des Artikels innerhalb der Frist, erfolgt die automatisierte, positive Bewertung für den Verkäufer. Die Transaktion ist abgeschlossen. Der blockierte Betrag des Kaufpreises wird dem Käufer Guthaben-Konto belastet und dem Verkäufer Guthaben-Konto unter Abzug der Verkaufsgebühr gutgeschrieben.
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| 7.3. | Bewertungssystem |
| Der Käufer muss beim Transaktionsabschluss den Verkäufer bewerten. Das Mitglied ist ausschliesslich berechtigt, das Bewertungssystem für diesen Zweck zu verwenden. |
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| Erhält der Verkäufer eine neutrale und/oder negative Bewertung, besteht die Möglichkeit der Kommentierung dieser Bewertung. Der Kommentar dient ausschliesslich zur sachlichen Beantwortung der erhaltenen Bewertung und einer allfälligen Stellungnahme. |
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| Für die Bewertung müssen die Angebot-Details des Verkäufers mit den folgenden Eigenschaften der Transaktion gegenübergestellt und beurteilt werden: |
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- - Versand-Dauer
- - Verpackung
- - Detailbeschreibung des Zustands
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|
| Das Bewertungssystem erlaubt ausschliesslich wahrheitsgemässe und sachliche Angaben, insbesondere keine Beleidigungen oder sonstige herabsetzende Äusserungen und darf keine Bewertung über sich selbst oder Dritte beinhalten. Es ist verboten, das Bewertungssystem für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Es ist ebenfalls untersagt, Umstände in die Bewertung einzubeziehen, die nicht unmittelbar mit der vorgenommenen Transaktion in Zusammenhang stehen. |
|
| Exsila nimmt keine inhaltliche Überprüfung der Bewertungen vor und schliesst daher jegliche Verantwortung für den Inhalt der Bewertungen aus. |
|
| Ist ein Mitglied der Ansicht, dass über ihn von einem anderen Mitglied eine unzutreffende oder unzulässige Bewertung abgegeben worden ist, so kann er sich über den Kundendienst an Exsila wenden. Exsila wird das Mitglied der betreffenden Bewertung zur Stellungnahme auffordern. Verweigert das Mitglied eine Abänderung oder Rücknahme seiner Bewertung, so wird Exsila nach eigenem Ermessen entscheiden. |
|
| 7.4. | Gewährleistung |
| 7.4.1. | Gewährleistung Verkäufer |
| Entspricht der vom Verkäufer erhaltene Artikel nicht dem gekauften Angebot, hat der Käufer das Anrecht auf Rückabwicklung der Transaktion, Umtausch oder Nachbesserung des Artikels. Dies gilt insbesondere für die folgende, nicht abschliessende Auflistung von Sachverhalten: |
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- - Defekter Artikel
- - Falscher Artikel
- - Stark abweichender Artikelzustand
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|
| Vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Umtausch oder eine Nachbesserung des Artikels, trägt der Verkäufer die Kosten für eine erneute Zustellung des korrigierten, ausgetauschten und somit einwandfreien Artikels an den Käufer. |
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| 7.4.2. | Gewährleistung Käufer |
| Wird ein bereits versendeter Artikel, aufgrund falscher Adressangaben des Käufers, an den Verkäufer retourniert, verpflichtet sich der Käufer, die Mehrkosten für die erneute Zustellung des Artikels zu tragen. |
|
| Vereinbaren Käufer und Verkäufer eine Rückabwicklung der Transaktion, einen Umtausch oder eine Nachbesserung des Artikels, bezahlt der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung des Artikels an den Verkäufer gemäss der Bestimmung, dass Versandkosten in jedem Fall immer vom Versender bezahlt werden. |
|
| 7.4.3. | Gewährleistungsausschluss Exsila |
| Exsila gewährleistet nicht, dass die beiden Vertragsparteien ihren Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag nachkommen. |
|
| 7.5. | Kein Einspruchsrecht |
| Die Vertragsparteien haben kein Einspruchsrecht gegen die von Exsila getroffene Entscheidung der Transaktionsverhältnisse und der daraus folgenden Betragsgutschrift auf das Guthaben-Konto einer Vertragspartei. |
| 8.1. | Anmeldung und Mitgliedschaft |
| Die Anmeldung und Mitgliedschaft bei Exsila sind kostenlos. |
|
| 8.2. | Kosten für den Kauf von Artikeln |
| Die Höhe des Verkaufspreises wird ausschliesslich durch den Verkäufer bestimmt. |
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| 8.2.1. | Schweizer Franken |
| Schweizer Franken können auf das Guthaben-Konto mittels einer online verfügbaren Zahlungsart einbezahlt werden. Der Gegenwert in Schweizer Franken wird dem Guthaben-Konto des Mitglieds gutgeschrieben. |
|
| 8.2.2. | Exsila-Punkte |
| Exsila-Punkte können mittels einer online verfügbaren Zahlungsart käuflich erworben werden. Beim Kauf von Exsila-Punkten entspricht ein Schweizer Franken einem Exsila-Punkt. Der Gegenwert des Kaufbetrags wird in Exsila-Punkten dem Guthaben-Konto des Mitglieds gutgeschrieben. |
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| 8.3. | Verkaufsgebühr für den Verkauf von Artikeln |
| Für jede erfolgreich durchgeführte Transaktion, berechnet Exsila dem jeweiligen Verkäufer eine Verkaufsgebühr. Die Verkaufsgebühr wird in Schweizer Franken dem Guthaben-Konto belastet und beträgt 5% des Verkaufspreises. Dies betrifft Transaktionen in Schweizer Franken und Transaktionen in Exsila-Punkten. Die Verkaufsgebühr ist per sofort fällig, d. h. wird unmittelbar bei Gutschrift des Verkaufspreises in Abzug gebracht. |
|
| Exsila behält sich das Recht vor, die Höhe der Verkaufsgebühr jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. |
|
| 8.4. | Einstelloptionen |
| Der Verkäufer hat die Möglichkeit, sein Angebot mit freiwilligen Einstelloptionen besonders hervorzuheben. Die Gebühren für Einstelloptionen sind kategorienspezifisch und werden dem Verkäufer direkt auf der Angebotsseite angezeigt. Diese Gebühren werden bei Löschung eines Angebotes nicht zurückerstattet. |
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| 8.5. | Versandkosten |
| Beim Kauf eines Artikels erfolgt der Versand des Artikels durch den Verkäufer, der die Versandkosten zu tragen hat. Die Versandkosten bezahlt in jedem Fall immer der Versender. |
|
| 8.6. | Auszahlungsspesen |
| Für jede Auszahlung des Guthabens in Schweizer Franken (siehe auch Punkt 3.4.1. Bestimmungen) fallen Spesen von CHF 2.- pro Online-Überweisung durch Exsila an, die dem Mitglied unmittelbar bei Auszahlung des Betrags in Abzug gebracht wird. |
|
| Es besteht kein Anrecht auf Rückforderung der Auszahlungsspesen. |
|
| Exsila behält sich das Recht vor, die Höhe der Auszahlungsspesen jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. |