Dass Menschen einander gegenüber Rechte und Pflichten haben, ist ein ethisch sittliches Grundprinzip, das sich in allen Kulturen findet. Der Grundsatz „Was du selbst nicht wünschest, tu nicht an andern“ gilt — zum Teil in etwas abgeänderten Formulierungen — fast in allen verschiedenen Religionen und Kulturen. Die entscheidende Frage ist aber nicht nur, ob Menschen Rechte für sich beanspruchen können, sondern wer den Inhalt dieser Rechte bestimmen und wer sie im … mehrKonfliktfall durchsetzen kann. Die Herrschenden können nicht selbstherrlich über deren Inhalt und Durchsetzung entscheiden und bestimmen, welche Menschenrechte gelten, was für Inhalte sie haben, wer sie von wem und in welchem Verfahren einfordern kann. Die im Staat lebenden Menschen müssen vielmehr ihre unverzichtbaren Rechte gegenüber dem Staat vor einer von den Herrschenden unabhängigen Instanz einfordern können. weniger