Antwort
Ich finde das neutal nicht berechtigt. Auf dem Poststempel ist ersichtlich, dass ich das Buch einen Tag nach dem Verkauf zur Post gebracht habe. Bei den Bemerkungen erwähne ich im voraus jeweils bereits, dass per B-Post verschickt wird. Wenn die Post 11 Tage für den Lieferung braucht, ist es definitiv nicht mein Verschulden.