Antwort
Wenn ich eine Beschädigung feststelle, dann erwähne ich sie auch. Die DVD wurde ordentlich verpackt und gleichentags mit A-Post verschickt. Gemäss Exsila-Regel trifft dann den Verkäufer bei Schäden keine Schuld (Zitat: "Falls der Artikel genügend verpackt war, trifft den Verkäufer keine Schuld für Transportschäden."). Deshalb nur eine neutrale Bewertung zu geben entspricht nicht den Exila-Bestimmungen.